Samstag, 13. April 2013

Wenn die Neugier der Meldeämter Grenzen überschreitet…

Für das Meldegesetz relevant sind nur öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften - Islam oder Buddhismus sind keine solchen. Trotzdem holt das Einwohnermeldeamt Fürth auch über diese Religionen Informationen ein - nicht nur mündlich.

Wurden Sie schon mal auf dem Einwohnermeldeamt nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl Sie keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören? Haben Sie auf die Frage schon einmal mit Islam, Buddhismus, Hinduismus oder Ba’hai geantwortet, weil dies eben die korrekte Antwort auf die Frage war?

Vielleicht haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, wieso Sie denn so eine Frage überhaupt gestellt bekommen, obwohl Sie keiner „Religionsgesellschaft mit Körperschaftsstatus“ angehören. Anstatt in Ihre Privatsphäre einzugreifen, könnte das Einwohnermeldeamt Sie zuerst ja auch fragen, ob Sie denn überhaupt einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, hätte das Amt bereits die Information erhalten, die es aufgrund des Meldegesetzes einholen darf. Zu einer so fragwürdigen Situation wie jener, dass alle Mitbürger/innen einfach nach Ihrer „Religionszugehörigkeit“ gefragt werden, würde es auf diese Weise gar nicht erst kommen.


Mehr dazu finden Sie unter: http://dtj-online.de/news/detail/2054/wenn_die_neugier_der_meldeamter_grenzen_uberschreitet….html